Von vielen Kommunen wird die Kindertagespflege oftmals als „Notlösung“ benutzt, wenn die Betreuungsplätze in den KITAS ausgebucht sind. Das ist nach wie vor falsch, denn nach dem KIBIZ (Kinderbildungsgesetz) haben die Eltern die Wahlmöglichkeit zwischen KITA und Kindertagespflege. Beides ist rechtlich gleichgestellt. Lediglich das letzte Kindergartenjahr ist verpflichtend.
Gerade die U3 Kinder blühen in den kleineren und individueller betreuten Gruppen in der Kindertagespflege eher auf und erlernen oftmals sehr schnell Dinge, die sie oftmals in den größeren Gruppen hemmen.
Eltern, die noch einen Betreuungsplatz suchen können sich unter der Telefonnummer 02371 159161 bei uns nach freien Plätzen ab August 2019 erkundigen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!